KARENER
MAULACHBRÄU
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BRAUEN BEI MAULACHBRÄU
I.Rohstoffe
II.
Brauvorgang
III.
Rechtliches
Die
Rohstoffe
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1. Wasser
Mit ca. 90% Anteil ist Wasser
die wichtigste Zutat des Bieres. Rein theoretisch kann man mit jedem erhältlichen
Wasser Bier brauen. Jedoch beeinflussen die im Wasser gelösten Mineralien
u.a. den Geschmack des Bieres und die Auswahl der zu brauenden Biere. Daher
entstanden, je nach Wasserqualität, regional unterschiedliche Biersorten.
Biere der Pilsener Brauart benötigen zum Beispiel sehr "weiches" Wasser.
Dunkle, malzbetonte Biere vertragen auch "härteres" Wasser. |
2. Malz
Bei Malz handelt es sich
zum Brauen speziell aufbereitetes Getreide. Die 2-spelzige Sommergerste
ist in der Regel die Basis der meisten Malze. Diese ist aufgrund der Zusammensetzung
und dem Aufbau am Besten für das Brauen geeignet. Auch andere Getreidesorten
werden zum Bierbrauen verwendet, spielen aber (abgesehen vom Weizenmalz)
in der Bundesrepublik Deutschland kaum oder gar keine Rolle. Damit man
Getreide zum Brauen verwenden kann, wird es in den Mälzereien aufbereitet.
Zuerst wird es zum Keimen gebracht. Durch das Keimen werden Enzyme aktiviert,
die die Umwandlung der Inhaltsstoffe des Getreidekornes während des
Brauvorgangs vornehmen. Danach wird das Getreide gedarrt, d.h. getrocknet.
Das Darren erfolgt je nach Malzsorte bei unterschiedlichen Temperaturen
und unterschiedlicherDauer. Je höher die Temperatur und länger
die Darrdauer desto dunkler wird das Malz. Damit beeinflußt das Malz
den Geschmack und das Aussehen des zu brauenden Bieres. |
3. Hopfen
Der Hopfen (lat.: humulus
lupulus) gehört zur botanischen Familie der Hanfgewächse. Der
Hopfen ist für das Bier wie das Salz in der Suppe. Das in den Dolden
der weiblichen Pflanze enthaltene Lupulin verleiht dem Bier die nötige
Bittere und zusätzliches Aroma. Ausserdem verbessert der Hopfen die
Haltbarkeit des Bieres. Die bekanntesten deutschen Anbaugebiete sind die
Hallertau, rund um Tettnang, rund um Hersbruck und rund um Spalt. |
4. Hefe
Die Hefe ist ein einzelliger
Mikroorganismus. Sie bewirkt die Umwandlung des in der Würze gelösten
Malzuckers in Alkohol und in Kohlendioxid. Sie ist daher dafür verantwortlich,
dass aus einer quasi zuckrigen Lösung Bier wird. Es gibt zwei grobe
Hefeunterteilungen, die obergärige und die untergärige Hefe.
Die wesentlichen Unterschiede liegen in der Temperatur, die die Hefe zum
Gären benötigt, und dem Ort, wo sich die Hefe "absetzt". Die
obergärige Hefe hat ihre optimale Gärtemperatur bei Raumtemperatur
(ungefähr 20° Celsius +/-) und lagert sich an der Würzeoberfläche
ab. Die untergärige Hefe benötigt niedrigere Temperaturen (5
- 10° Celsius). Sie lagert sich am Boden ab. Innerhalb dieser beiden
Gruppen gibt es noch verschiedene Untergruppen bzw. Hefestämme, die
den Charakter des betreffenden Bieres unterschiedlich beeinflussen. So
würde man z.B. nie eine Weizenbierhefe zum Herstellen eines Pilses
verwenden, da das Ergebniss ein ganz Anderes wäre als man erwarten
würde. |
Der
Brauvorgang
(à la Maulachbräu)
| Ich braue nach dem sogenannten
aufsteigenden Infusionsverfahren. Hierbei wird die gesamte Maische auf
die einzelnen Rasttemperaturen erhitzt. (Brauereien arbeiten häufig
mit dem Dekoktionsverfahren. Hier wird ein Teil der Maische zum Kochen
gebracht und dann der Restmaische wieder zugemischt.) |
1.
Schroten
Die
Mischung der beim Brauen verwendeten Malze, Schüttung genannt, wird
geschrotet. Hierbei wird das Getreidekorn aufgebrochen, also mehr oder
weniger grob gemahlen. Die dadurch entstehende größere Oberfläche
bietet den Enzymen später bei der Maischearbeit eine bessere Möglichkeit
die Stärke in Malzzucker umzuwandeln. |
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2. Einmaischen
Maischen bedeutet nichts
anderes als Mischen. D.h. das geschrotete Malz wird bei ca. 40°C mit
dem Brauwasser vermischt. |
3. Eiweißrast
Die Eiweißrast erfolgt
bei ca. 50 -55°C. Hierbei erfolgt ein Abbau des Eiweißes im Malzkorn.
4. Maltoserast
Während der Maltoserast
wird ein Teil der Stärke im Malz in vergärbaren Zucker umgewandelt.
Dies erfolgt bei ca. 60-65° C.
5. Verzuckerungsrast
Bei ca. 70-73°C wandelt
sich die verbliebene Stärke in Dextrine um. Diese sind nicht vergärbar.
Je mehr Dextrine gebildet werden, desto vollmundiger bzw. malziger schmeckt
nachher das spätere Bier. |
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6. Jodprobe
Die Jodprobe dient zur Überprüfung,
ob die Getreidestärke vollständig abgebaut wurde. Man mischt
hierzu einige Tropfen Würze mit etwas Jodlösung. Färbt sich
die Würze-/Jodmischung lila ist der Stärkeabbau noch nicht vollendet. |
7. Läuterrast/ Läutern
Wenn die Maische 76°C
bis 78°C erreicht hat, wird diese in den Läuterbottich umgefüllt.
Danach "ruht" die Würze einige Minuten lang, damit sich alle festen
Bestandteile (Treber) "setzen" können. Diese bilden später beim
Läutern einen natürlichen Filter.
Durch das Läutern werden
der Treber von der Flüssigkeit (Vorderwürze) getrennt. |
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8. Nachgüsse
Im Treber befinden sich
nach dem Läutern noch ausreichend gelöste Zucker. Diese werden
mit maximal 78° heißem Wasser ausgespühlt.Den zurückbleibenden
Treber erhält ein befreundeter Landwirt als Viehfutter. |
9. Hopfenkochen
Die aus Vorder- und Nachwürze
gewonnene Gesamtwürze wird jetzt zum Kochen gebracht. Während
der gesamten Kochdauer werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten Hopfengaben
zugefügt. Diese bewirken u.a., dass sich die Bitter- und Aromastoffe
des Hopfens in der Würze lösen. Durch das Hopfenkochen koagulieren
(gerinnen) außerdem die Eiweißstoffe in der Würze, es
entsteht der sogenannte Heißtrub. |
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10. Kühlen
Nach dem Hopfenkochen wird
die Würze mittels einer Kupferrohrschlange auf ca. 20° abgekühlt.
Durch das Kupferrohr fließt kaltes Wasser als Kühlmittel. Das
verwendete Kühlwasser wird in die hauseigene Zisterne gepumpt und
als Wasser zum Garten giessen verwendet. Bei der Würzekühlung
entsteht der sogenannte Kalttrub (z.B. Eiweiß-, Gerb- und Bitterstoffe),
die bei Temperaturen von weniger als 70°C ausfallen |
11. Filtern
Nach dem Kühlen werden
die unlöslichen Hopfenbestandteile, der Heiß- und Kalttrub mittels
Sedimentation aus der Würze gefiltert. Hierzu wird die Würze
kräftig im Kreis gerührt. Die Schwebeteilchen setzen sich dann
in der Mitte des Topfbodens ab. Danach kann die klare Würze in den
Gärbehälter umgefüllt werden.
12. Messen der Stammwürze |
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13. Gärung
Der abgekühlten Würze
wird nun die Hefe untergemischt. Diese wandelt im Laufe der nächsten
Tage den Malzzucker in Alkohol und CO2 um. Die Gärung dauert mehrere
Tage, je nach Hefeart und Gärtemperatur unterschiedlich lange. |
14. Schlauchen/ Nachgärung/
Lagerung
Ist die sogenannte Hauptgärung
abgeschlossen, wird das entstandene Jungbier in Flaschen bzw. Fässer
geschlaucht, d.h. abgefüllt. Die Flaschen/ Fässer werden nun
einige Wochen lang möglichst kühl und dunkel gelagert. Während
dieser Zeit reift das Bier. Im Bier befinden sich noch ausreichend Malzzucker
und Hefe. Die Hefe vergärt im Laufe der Lagerzeit den restlichen Zucker
und reichert damit ausserdem noch das Bier weiter mit Kohlendioxid an. |
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15. Bierprobe
Nach ca. 6-8 Wochen, falls
man so lange warten kann, ist das Bier zum Probieren fertig. PROST !!! |
Die
Rechtliche Seite
Haus- und Hobbybrauer
Haus- und Hobbybrauer können
in ihren Haushalten Bier bis zu einer Menge von 2 Hektolitern im Kalenderjahr
steuerfrei herstellen. Das Bier muss ausschließlich zum eigenen Verbrauch
bestimmt sein und darf nicht verkauft werden. Wird Bier von Hausbrauern
in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt, so gilt es
als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt. Vor der Herstellung von
Bier durch Haus- und Hobbybrauer ist das zuständige Hauptzollamt über
den Beginn und den Herstellungsort zu unterrichten. Dabei muss auch die
Menge an Bier, die voraussichtlich im Kalenderjahr erzeugt werden soll,
angegeben werden.
Die Herstellung von Bier
zu Demonstrationszwecken (z.B. traditionelle Veranstaltungen wie Dorffeste,
Schaubrauen in Freilichtmuseen etc.) oder in Seminaren zur Erwachsenenbildung
ist nicht steuerfrei. Der Hersteller hat dem Hauptzollamt Zeitpunkt, Ort
und Menge der beabsichtigten Bierherstellung anzuzeigen. Nach Mitteilung
der Bemessungsgrundlagen für die Biersteuer durch das Hauptzollamt
hat der Hersteller unverzüglich eine Steuererklärung über
Menge und Stammwürzegehalt des erzeugten Bieres abzugeben. Beträgt
die Biersteuer hierbei weniger als 5,00 EUR, muss keine Steuererklärung
abgegeben werden.
(Quelle: www.zoll.de)
Die genauen Modalitäten
können nach meiner Erfahrung von Hauptzollamt zu Hauptzollamt abweichen.
Deshalb sollten Sie diese besser bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt
erfragen. Hobbybrauer haben Vorteile gegenüber gewerblichen Brauereien,
sind sie doch von manchen Vorschriften des Vorläufigen Biergesetzes
ausgenommen (z. B. ausschließliche Verwendung von Malz, Hopfen, Hefe
und Wasser; Trennung in obergärige und untergärige Biere), wenn
sie Bier nur für den Hausbedarf herstellen (§ 9, Abs. 8 VBierG).
Der Experimentierfreudigkeit des "Hobby-Bierbrauers" sind also "Tür
und Tor" geöffnet.
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